• -veraltet- Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

          • Ab Montag, dem 19.04., starten alle Klassen der Schlüchttal-Schule mit dem Wechselunterricht. Jeweils die halbe Klasse befindet sich im Fernlernen und die andere Hälfte im Präsenzunterricht. Zugangsbedingung hierzu ist das Vorliegen des offiziellen Einverständniserklärungsformulars zur pandemiebedingten Testung. Diese wird jeweils montags und donnerstags zu Unterrichtsbeginn durchgeführt.

            Informationen zur Selbstteststrategie finden sie hier.

            Die Maskenpflicht besteht weiterhin.

          • -veraltet- Schulbetrieb nach den Osterferien

          • Entsprechend den neuesten Vorgaben des Ministeriums starten wir an der Schlüchttal-Schule nach den Osterferien, ab dem 12.04.21, alle im Fernlernunterricht.

            Neben des Fernlernunterrichts wird es wieder eine Notbetreuung geben. Dazu schreibt unser Ministerium:
            „In der Woche vom 12. bis zum 16. April wird an den Schulen kein Präsenz- sondern nur Fernunterricht stattfinden. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.“

            Sie können Ihr Kind bis FREITAG , den 09.04.2021 um 12:00 Uhr formlos auf folgendem Weg anmelden:
            - per Mail an: poststelle@schluechttal.schule.bwl.de
            - per Fax an: 07743/ 920 39 20 (Ühlingen) oder 07748/ 520 62 (Grafenhausen)
            - per Edupage an die entsprechende Sekretärin Frau Krieger (Grafenhausen) oder Frau Aschwanden (Ühlingen).

            !!!! Bitte achten Sie unbedingt auf diesen Weg der Anmeldung!!!!!!
            Das Telefon ist in der Ferienzeit NICHT besetzt!

            Die Sekretärinnen werden sich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, ob Ihr Kind einen Platz in der Notbetreuung erhält. Sollte die Nachfrage zu groß sein, müssen wir eine Priorisierung bzgl. der Tätigkeit und Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz der Eltern vornehmen.

            Ob es eine anschließende Mittagsbetreuung durch die Gemeinden geben kann, ist derzeit noch unklar. Den Gemeinden liegt die entsprechende Verordnung noch nicht vor.
            Sollten Sie aber wegen der Kürze der Zeit schon einmal die Anträge vorbereiten wollen, finden Sie diese unter folgendem Link zum Download:

            Download Anmeldung Schülernotbetreuung

            Download Unabkommlichkeitsbescheinigung Arbeitgeber

            Auch diese Anmeldungen laufen über die Sekretariate der Schulstandorte und werden von uns an die Gemeinde weitergeleitet.
            Da die Lage aber noch unsicher ist, können Sie erst fest von einem Platz in der ergänzenden Betreuung durch die Gemeinde ausgehen, wenn Sie von dort ebenfalls eine Bestätigung erhalten.

            Ihre Schulleitung